Individuelle Vorsorge - Praxis Dr. Nicolai Schreck

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Individuelle Vorsorge

Vorsorge

  • Private checkup-Untersuchung
  • Ergänzungsuntersuchung zum "Kassen-check-up"
  • Störherddiagnostik (Erkennung von Narben, versteckten Entzündungsherden, Belastungen durch Umweltgifte (Amalgam etc.),  Mangel an Vitaminen/Spurenenlementen, Übersäuerung, Hormonstörungen, Lateralitätsstörungen, u.a. als Ursachen anhaltender Beschwerden)
  • ganzheitsmedizinische Untersuchung (inkl. Störherddiagnostik (s.o.), TCM-Diagnose, ganzkörperlicher Untersuchung und Erstellung eines individuellen Behandlungsplanes)
  • Orthomolekular-Status (welche Vitamine, Mineralstoffe und andere wichtige Mikronährstoffe fehlen Ihnen persönlich wirklich?) - Vorraussetzung für die Orthomolekulare Beratung
  • Altersassozierte Präventionsmedizin (APM)

Werte, die Sie von sich kennen sollten:
  • Vitamin-D3-Spiegel (sollte heute wirklich jeder kennen und bei Bedarf substituieren!!) [siehe Empfehlung Vitamin-D]
  • Selenspiegel (V.a. bei Schilddrüsenerkrankungen, Tumorerkrankungen, chronischen Entzündungen, burn-out-Syndromen u.v.a. wichtig)
  • Homocysteinspiegel (wichtiger Parameter zur Einschäzung des Risikos für Herzinfarkt und Schlaganfall)
  • Coenzym-Q10 (bei allen Muskelbeschwerden, sehr wichtig bei Einnahme sog. Statine (Cholesterinsenker) [siehe Empfehlung Q10]
  • Serotoninbestimmung (bei allen depressiven Erkrankungen)
  • Darmflora und Verdauungsrückstände im Stuhl (wichtig bei allen Magen-Darm-Problemen)
  • Vaginalflora mit Aromatogramm (bei häufigen Scheiden- oder Blasenentzündungen)
  • Vitamin B - Bestimmungen (bei allen Vegetariern/Veganern, allen neurologischen Erkrankungen, allen Schmerzsyndromen)
  • Zink [siehe Empfehlung Zink]
  • verschiedene individuelle Laborprofile bei schulmedizinisch unklaren Beschwerden oder speziellen Risikokonstellationen

Hinweis
Die hier aufgeführten Leistungen zählen derzeit nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und müssen nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat mit Ihnen abgerechnet werden. Eine Erstattung oder Teilerstattung durch die gesetzlichen Kassen ist in der Regel nicht möglich.

letzte Aktualisierung: 29.04.2023
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